Jeder deutsche Kanzler und jede deutsche Kanzlerin, so auch Angela Merkel, schwören einen Eid bei Amtsantritt vor dem deutschen Bundestag, dem deutschen Volk und wahlweise auch vor Gott. Dieser lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.„
Die Kanzlerin schwor Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Doch sind massive Geldleistungen für Griechenland, welche kaum wirtschaftlichen Schaden auf Deutschland ausüben, nicht ein finanzieller Schaden deutscher Staatsbürger? Und späht die USA nicht weiterhin große Teile der deutschen Kommunikation aus? Und ist es nicht erwiesen, dass viele Aspekte des TTIP auch schädlich für deutsche Unternehmen und Konsumenten sein können? Kann man die Kanzlerin dann nicht auf Eidbruch verklagen?
Der Eid ist laut Grundgesetz verpflichtend zu leisten. Artikel 56 GG wurde in einem der großen Standardwerke der Kommentarliteratur zum Grundgesetz, dem Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert: „Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“
Nach diesem Kommentar zum Grundgesetz, nach welchem sich Juristen richten, kann die Kanzlerin oder Kanzler strafrechtlich bei Bruch dieses Eids nicht belangt werden. Welcher Sinn steckt hinter einem Eid, welcher nicht einzuhalten ist? Eine breite unbestimmbare Gruppe ist der Meinung, dass der Eid in keiner Weise strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch das Strafgesetzbuch sagt zum Eid folgendes: § 154 StPO – Meineid (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Der Eid ist im Grundgesetz als ein solcher benannt. Dieser Eid wird auch offiziell vor dem Bundestag und während öffentlicher Übertragung geleistet. Es ist ein Eid. Und ein Eidbruch kann in diesem Sinne auch strafrechtlich verfolgt werden. So meine Sicht. Wenn der offizielle Eid der Person im höchsten und wichtigsten Amt Deutschlands nicht bindend ist, was ist dann mit dem Eid der Ärzte, der Beamten und der Soldaten?
Und was mit ist mit Untreue im Amt nach §266 StGB? „Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dieses Gesetz geht in die selbe Richtung wie der Eid. Eine Person hat in manchen Situationen oder Ämtern Pflichten und Verantwortung gegenüber anderen, die es einzuhalten gilt. Vor Allem die fremden Vermögensinteressen sollte man diskutieren. Was haben deutschen Soldaten in Afghanistan verteidigt? Eine Demokratie sicherlich nicht. Diese in dem Land kulturell nicht verankert. Aufdrücken kann man eine Demokratie nicht. Waren es nicht die Interessen der USA dort militärische Basen als Druckmittel gegen den Iran und Russland im Kampf um ölreiche Gebiete?
Bereits in meinem Blog zu einer idealen Demokratie forderte ich, dass Aussagen und Versprechen der verantwortlichen Politiker bindend sein müssen und nur in speziellen Situationen nicht mehr gelten. Wahllügen und Ausreden dürfen in derart verantwortungsvollen Positionen nicht geduldet werden. Wenn jemand in einem Sportverein unsauber Arbeitet kann er auf Untreue verklagt werden. Wenn ein Soldat seinen Eid bricht wird er aufs härteste bestraft. Aber ein Kanzler oder eine Kanzlerin mit Verantwortung für 80 Millionen Menschen ist an Nichts gebunden? Natürlich braucht ein Politiker im Amt Spielraum. Situationen ändern sich. Diplomatie hat auch nie einen weg. Kompromisse müssen eingegangen werden. Doch so viel Spielraum, dass der Eid nicht binden ist?
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